Hausordnung – Bilderbuch, Tabakfabrik Linz, 26.Aug 2017

Präambel

Diese Haus- und Platzordnung (nachfolgend „Hausordnung“) ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für das Bilderbuch Konzert in Linz am 26.8.2017, veranstaltet durch Spoon Agency GmbH.

Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt während der Geltungsdauer für das gesamte im Zusammenhang mit dem Bilderbuch Konzert in Linz benutzte Gelände. Zum Veranstaltungsgelände gehören sämtliche Bereiche, die während des Bilderbuch Konzerts in Linz mit Tickets und / oder einer Akkreditierung zugänglich sind, einschließlich aller Ein- und Ausgänge, sowie sämtliche weitere offiziellen Bereiche und Einrichtungen (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“). Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.

Aufenthalte

Im Veranstaltungsgelände dürfen sich nur Personen (unabhängig vom Alter) aufhalten, die dieses durch eine der Einlassschleusen zwischen dem Beginn des Einlasses am 26.8.2017 und dem Ende des Bilderbuch Konzerts betreten und / oder eine Akkreditierung mit sich führen. Die Akkreditierung ist beim Betreten und innerhalb des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen.

Nach dem Ende des Konzerts (aller Voraussicht nach gegen 23:00h) haben alle Besucher das Veranstaltungsgelände schnellst möglich, längstens aber bis 24:00h, wieder zu verlassen.

Das Fahren und Parken mit und von Fahrzeugen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einer besonderen Ermächtigung der Spoon Agency GmbH gestattet.

Eingangskontrollen

Jeder Besucher sowie jeder Akkreditierte ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst und auf Verlangen auch der Polizei, sein Ticket bzw. seine Akkreditierung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.

Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der durchsuchten Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.

Für Gegenstände, die an den Eingängen durch den Sicherheits- und Ordnerdienst gefunden werden und deren Mitnahme durch Besucher erboten ist, steht bis eine halbe Stunde nach Konzertende ein Depot zur Verwahrung der Gegenstände zur Verfügung. Dort haben Besucher vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes die Möglichkeit, etwaige mitgebrachte verbotene Gegenstände abzugeben und nach dem Verlassen des Geländes wieder abzuholen. Besuchern, die sich weigern, verbotene Gegenstände abzugeben oder für eine sonstige Verwahrung außerhalb des Geländes nicht Sorge tragen, wird der Zutritt jedenfalls verweigert.
Durch den Sicherheitsdienst in Verwahrung genommen werden lediglich Gegenstände mit entsprechendem Wert, verbotene Gegenstände mit geringem Wert (wie Getränke, Speisen, Boller, Deos udgl.) müssen entweder vom Besucher außerhalb des Geländes verwahrt oder direkt bei der Besucherschleuse entsorgt werden.

Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert.

Verhalten im Veranstaltungsgelände

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen mittels Durchsagen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei andere Bereiche als jene, in denen sich der Besucher gerade aufhält, einzunehmen.

Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.

Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.

Ton und Bildaufnahmen

Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und / oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Spoon Agency GmbH hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem zu überwachen und aufzuzeichnen.

Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie, so nicht durch Spoon Agency GmbH schriftlich (Brief, Fax, Email) gestattet, keine Ton- und / oder Bildaufzeichnungen und / oder Beschreibungen des Veranstaltungsgeländes oder des gesehenen Bilderbuch Konzert in Linz 2017 durchführen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und / oder zukünftige Medien Ton- und / oder Bildmaterial und / oder Beschreibungen des Bilderbuch Konzert in Linz 2017 ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.

Bei Verdacht einer kommerziellen Verwendung von Bild- und / oder Tonaufzeichnungen und oder / Beschreibungen während des Konzerts muss der Besucher das aufgenommene Material vernichten oder an die Spoon Agency GmbH übergeben und etwaiges verwendetes Equipment aus dem Veranstaltungsgelände entfernen. Personen, die sich weigern, Material zu vernichten oder zu übergeben oder ihr Equipment außerhalb des Geländes zu verstauen, werden gänzlich des Veranstaltungsgeländes verwiesen, außerdem werden gegen diese Personen rechtliche Schritte eingeleitet.

Verbote

Sofern nicht ausdrücklich durch Spoon Agency GmbH genehmigt, ist es untersagt, folgende Gegenstände in das Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.
(a) Waffen jeder Art;
(b) Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als
Wurfgeschosse Verwendung finden können – insbesondere auch Schirme, Helme und
andere sperrige Utensilien;
(c) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus PET, Glas
oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material
hergestellt sind sowie Tetra-Packungen über 0,33 Liter pro Person;
(d) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere
pyrotechnische Gegenstände;
(e) Alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzien;
(f) Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches
oder politisches Propagandamaterial;
(g) Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art.;
(h) Tiere, ausgenommen Blinden- und /oder Partnerhunde;
(i) Jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie Promotion und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art;
(j) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, welche die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
(k) Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, übergroße Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer, Sporttaschen;
(l) größere Mengen von Papier und/oder Papierrollen;
(m) mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
(n) Laser-Pointer;
(o) Fotokameras, außer „Pocket-Kameras“, Videokameras oder sonstige Ton- oder
Bildaufnahmegeräte;
(p) Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und
ähnliche Gefährte;
(q) Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter und ähnliches
(r) Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen und ähnliches
(q) Andere Objekte, welche die Sicherheit und / oder das Ansehen des Bilderbuch Konzerts in Linz 2017 beeinträchtigen könnten.

Sofern nicht ausdrücklich durch ‚Spoon Agency GmbH genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:
(a) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sowie andere Promotion oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche (Brief, Fax, Email) Genehmigung durch Spoon Agency GmbH durchzuführen;
(b) Mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt;
(c) Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
(d) Politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten;
(e) Sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten;
(f) Eine bedrohlich Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden;
(g) Zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen;
(h) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen,
insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer oder Ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen;
(i) Bereiche (z.B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten;
(j) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
(k) Bauliche Anlagen, Einrichtungen, Zäune oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
(l) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. zu verunreinigen;
(m) Alkohol in übermäßigen Mengen zu konsumieren.

Jede Zuwiderhandlung im Sinne dieser Haus- und Platzordnung wird wie folgt geahndet:
(a) Der Besucher wird des Veranstaltungsgeländes verwiesen;
(b) Spoon Agency GmbH erteilt dem Besucher für die Dauer der Veranstaltung ein Platzverbot;
(c) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts – insbesondere die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen – bleiben unberührt.

Haftung

Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie sich im Veranstaltungsgelände und in dessen Umfeld auf eigene Gefahr aufhält und Spoon Agency GmbH oder andere relevante Personen und Organe nicht für eingegangene Risiken, Gefahren oder Verlust einschließlich Köperverletzung, Schäden am Privateigentum, Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch des Bilderbuch Konzert im Linz 2017 resultieren, verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, ob sich diese Vorfälle vor, während oder nach dem Besuch ereignen, mit Ausnahme von Ereignissen, die durch grobe Fahrlässigkeit und / oder vorsätzliches Verschulden der Spoon Agency GmbH verursacht werden.

Sämtliche Unfälle oder Schäden sind trotzdem unverzüglich anzuzeigen.

Geltungsdauer

Jeder Besucher erklärt sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, spätestens aber mit Betreten des Veranstaltungsgeländes, mit dieser Haus– und Platzordnung ausdrücklich einverstanden. Etwaige Widersprüche müssen rechtzeitig und schriftlich der Geschäftsleitung der Spoon Agency GmbH zugehen. Diesem Schriftformerfordernis ist durch einfachen postalischen Briefwechsel Genüge getan. Die Kommunikation via E-Mail oder Fax erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, solange sich der Empfänger nicht ausdrücklich auf die gleiche Art und Weise damit einverstanden erklärt. Die Haus– und Platzordnung gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Dauer der eigentlichen Veranstaltung, vom Einlassbeginn, 26.8.2017; 17:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung, wenn der letzte Besucher das Veranstaltungsgelände verlassen hat. Nach der Veranstaltung haben sämtliche

 

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